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KI-Transparenz

1. Worum es hier geht

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) gilt ab dem 2. August 2026. Er verpflichtet Betreiber, künstlich erzeugte Bild-, Ton- und Videoinhalte offenzulegen. Diese Seite sagt Ihnen, wo auf dieser Website künstliche Intelligenz im Spiel ist — und, was uns ebenso wichtig ist, wo ausdrücklich nicht.

Wir restaurieren Fahrzeuge, deren Wert an ihrer Echtheit hängt. Eine Seite, die bei der eigenen Bildherkunft schweigt, wäre dafür ein schlechtes Argument.

2. KI-gestützte Visualisierungen: klar gekennzeichnet

Ein Teil der Bilder auf dieser Website wurde mit generativer KI komponiert. Jede solche Szene trägt am Bild selbst den sichtbaren Hinweis (KI-gestützte Visualisierung) — nicht nur hier im Kleingedruckten. Ein echtes Foto, das nur geringfügig generativ nachbearbeitet wurde, würde davon getrennt als KI-optimiertes Foto bezeichnet.

  • Die Hintergrundbilder der Seitenköpfe. Werkstattszenen, Atelieransichten und die Hofansicht auf der Startseite.
  • Die Leistungsbilder. Die Motive zu Vollrestauration, Karosserie und Lackierung.
  • Die Vorschaukarte für soziale Netzwerke. Sie erscheint, wenn jemand einen Link zu dieser Seite teilt. Dort greift kein Hinweis am Bild — die Vorschau wird von der jeweiligen Plattform erzeugt, nicht von uns. Deshalb steht sie hier.
  • Der digitale Empfang. Die Figur am Bildschirmrand ist eine KI-gestützte digitale Darstellung von James, keine Live-Aufnahme. Bewegung und Darstellung wurden synthetisch erzeugt; Nachrichten werden weiterhin von einem Menschen gelesen und beantwortet.

Diese Visualisierungen sind keine dokumentarischen Fotos. Die neue Werkstattserie verwendet freigegebene Referenzen von James sowie echte Projekt- und Hallenaufnahmen, komponiert daraus aber neue Szenen. Das Projektarchiv selbst bleibt davon getrennt und zeigt ausschließlich echte Aufnahmen. Die Kennzeichnung verhindert, dass eine komponierte Szene für ein dokumentarisches Foto gehalten wird.

3. Was echt ist

Alles, was einen Beleg darstellt, ist fotografiert. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern die Grenze, an der wir uns halten: Ein Bild, das eine Tatsache behaupten würde, wird nicht erzeugt.

  • Das Projektarchiv. Jede Aufnahme der abgeschlossenen und laufenden Arbeiten — Rohbau, Karosserie, Lackierkabine, fertiges Fahrzeug — ist im Atelier entstanden.
  • Das Porträt von James Wardell. Eine echte Aufnahme, von ihm selbst zur Verfügung gestellt.
  • Die Angaben zu Betrieb, Anschrift und Historie. Nachprüfbar und im Impressum belegt.

Nicht gekennzeichnet sind Wortmarke, Emblem und Icons. Sie erwecken nicht den Anschein einer Aufnahme und fallen deshalb nicht unter die Offenlegungspflicht.

4. Texte: redaktionell verantwortet

Bei Entwurf, Übersetzung und Korrektur der Texte dieser Website setzen wir KI-Werkzeuge ein — so, wie ein Handwerker ein Werkzeug einsetzt. Die redaktionelle Verantwortung für sämtliche Inhalte trägt James Wardell. Jeder veröffentlichte Text wird inhaltlich geprüft, bevor er online geht. Eine reine Rechtschreibprüfung wäre dafür nicht genug — gemeint ist die Prüfung der Sache.

Das ist zugleich der Grund, warum an den Texten kein KI-Hinweis steht: Artikel 50 nimmt Texte, die menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung unterliegen, ausdrücklich von der Kennzeichnung aus.

5. Wo ausdrücklich keine KI arbeitet

Das gehört genauso offengelegt wie der umgekehrte Fall:

  • Es gibt keinen Chatbot. Wer über das Kontaktformular schreibt, schreibt an einen Menschen. Die Anfrage wird per E-Mail zugestellt und von Hand beantwortet. Kein Text auf dieser Seite wird im Gespräch von einer Maschine erzeugt.
  • Kostenschätzungen und Bewertungen sind Handarbeit. Sie bekommen kein automatisiertes Ergebnis, sondern die Einschätzung des Ateliers.
  • Keine Emotionserkennung, keine biometrische Einordnung, keine automatisierte Bewertung von Besuchern. Diese Website trifft keine Entscheidungen über Menschen.

Sollte sich daran etwas ändern, wird es hier stehen, bevor es live geht.

6. KI-Kompetenz nach Artikel 4

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass wer KI-Systeme betreibt, über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Für dieses Atelier heisst das konkret:

  • Eingesetzt werden generative Bild- und Textwerkzeuge — ausschliesslich für Gestaltung, Recherche und Übersetzung, nie für Entscheidungen über Personen.
  • Die Herkunft jedes ausgelieferten Bildes ist im Projekt in einem Register dokumentiert; die Kennzeichnung wird daraus abgeleitet und nicht von Hand gesetzt. Ein Prüfschritt im Build bricht die Veröffentlichung ab, wenn ein Bild ohne geklärte Herkunft dazukommt.
  • Grenzen und Fehleranfälligkeit dieser Werkzeuge sind uns bekannt — insbesondere, dass sie Sachverhalte erfinden können. Genau deshalb steht vor jeder Veröffentlichung eine inhaltliche Prüfung.

7. Stand und Rückfragen

Diese Erklärung hat den Stand vom 1. August 2026. Sie wird fortgeschrieben, sobald sich der KI-Einsatz auf dieser Website ändert.

Fragen dazu beantworten wir gern — die Wege stehen im Impressum. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 4 und Artikel 50, sowie die Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten vom 20. Juli 2026.

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